Aufrichten, Verwenden und Entfernen
Personenschutz
1. Für die Montage und Demontage sollten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.GerüstDie Bediener sollten persönliche Schutzausrüstung und rutschfeste Schuhe tragen.
2 Beim Auf- und Abbau von Gerüsten müssen Sicherheitswarnlinien und Warnschilder aufgestellt werden. Die Arbeiten müssen von einer eigens dafür beauftragte Person überwacht werden. Unbefugten Personen ist der Zutritt strengstens untersagt.
3 Beim Aufstellen von temporären Baustellenstromleitungen auf Gerüsten sind Isolationsmaßnahmen zu treffen, und die Bediener müssen isolierende, rutschfeste Schuhe tragen; zwischen dem Gerüst und der Freileitung muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, und es müssen Erdungs- und Blitzschutzeinrichtungen eingerichtet werden.
4 Beim Aufstellen, Benutzen und Abbauen von Gerüsten in kleinen Räumen oder Räumen mit schlechter Luftzirkulation sind Maßnahmen zu treffen, um eine ausreichende Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten und die Ansammlung giftiger, schädlicher, entzündlicher und explosiver Stoffe zu verhindern.
Erektion
1 Die Belastung der Arbeitsebene des Gerüsts darf den Bemessungswert der Belastung nicht überschreiten.
2. Bei Gewitter und starkem Wind der Stärke 6 oder höher sind die Arbeiten am Gerüst einzustellen. Auf- und Abbauarbeiten am Gerüst sind bei Regen, Schnee und Nebel zu unterbrechen. Nach Regen, Schnee und Frost sind wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rutschgefahr zu treffen, und an Schneetagen ist der Schnee zu räumen.
3. Es ist strengstens verboten, Stützgerüste, Abspannseile, Betonförderrohre, Entladeplattformen und Trägerteile von Großgeräten am Arbeitsgerüst zu befestigen. Ebenso ist es strengstens verboten, Hebezeuge am Arbeitsgerüst aufzuhängen.
4. Während der Nutzung von Gerüsten sind regelmäßige Inspektionen und Aufzeichnungen durchzuführen. Der Betriebszustand des Gerüsts muss den folgenden Vorschriften entsprechen:
1 Die Hauptlastträger, Scherenstreben und andere Verstärkungsstäbe sowie Wandverbindungsteile dürfen nicht fehlen oder locker sein, und der Rahmen darf keine offensichtlichen Verformungen aufweisen;
2. Es darf sich kein Wasser auf dem Gelände ansammeln, und der untere Teil des senkrechten Pfahls darf nicht locker sein oder herunterhängen.
3. Die Sicherheitseinrichtungen müssen vollständig und wirksam sein und dürfen keine Beschädigungen oder fehlende Teile aufweisen.
4 Die Unterstützung des angebrachten Hebegerüsts muss stabil sein, und die Kipp-, Absturz-, Stoppboden-, Last- und Synchronhebesteuerungseinrichtungen müssen in gutem Zustand sein, und das Anheben des Rahmens muss normal und stabil erfolgen;
5 Die Kragarmstützkonstruktion des Kragarmgerüsts muss stabil sein.
Bei Auftreten einer der folgenden Situationen muss das Gerüst überprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden. Es darf erst nach Bestätigung der Sicherheit wieder verwendet werden:
01 Nach Aufnahme von unfallbedingten Lasten;
02 Nach Auftreten starker Winde der Stärke 6 oder höher;
03 Nach starkem Regen oder stärkeren Regenfällen;
04 Nach dem Auftauen des gefrorenen Fundamentbodens;
05 Nach einer Nutzungsunterbrechung von mehr als 1 Monat;
06 Ein Teil des Rahmens wird demontiert;
07 Sonstige besondere Umstände.
6. Treten während der Benutzung des Gerüsts Sicherheitsrisiken auf, sind diese unverzüglich zu beseitigen; tritt einer der folgenden Fälle ein, ist das Bedienpersonal sofort zu evakuieren und Inspektionen sowie die Entsorgung sind unverzüglich zu veranlassen:
01 Die Stäbe und Verbindungsstücke sind beschädigt, weil die Materialfestigkeit überschritten wurde, weil die Verbindungsknoten verrutscht sind oder weil sie übermäßig verformt wurden, und sind daher nicht für die dauerhafte Lastaufnahme geeignet.
02 Ein Teil der Gerüstkonstruktion verliert das Gleichgewicht;
03 Die Gerüststangen werden instabil;
04 Das Gerüst neigt sich als Ganzes;
05 Der Fundamentteil verliert seine Fähigkeit, weiterhin Lasten zu tragen.
7 Während des Betonierens, der Montage von Konstruktionsteilen usw. ist es strengstens verboten, dass sich Personen unter dem Gerüst aufhalten.
8. Bei Elektroschweißarbeiten, Gasschweißarbeiten und anderen Heißarbeiten auf dem Gerüst ist die Genehmigung des Heißarbeitsantrags erforderlich. Brandschutzmaßnahmen wie das Aufstellen von Feuerlöschbehältern und Feuerlöschern sowie die Entfernung brennbarer Materialien sind zu treffen und speziell geschultes Personal zur Überwachung einzusetzen.
9 Während der Nutzung des Gerüsts ist es strengstens verboten, Aushubarbeiten unterhalb und in der Nähe des Fundaments des Gerüstpfostens durchzuführen.
Die Kippsicherung, Absturzsicherung, Anschlagschicht, Last- und Synchronhebeeinrichtungen des angeschlossenen Hebegerüsts dürfen während des Gebrauchs nicht entfernt werden.
10. Wenn das angebrachte Hebegerüst oder der äußere Schutzrahmen angehoben wird, ist es strengstens verboten, dass sich jemand auf dem Rahmen aufhält, und es dürfen keine Querarbeiten unterhalb des Rahmens durchgeführt werden.
Verwenden
Das Gerüst muss der Reihe nach aufgebaut werden und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Die Errichtung von bodengestützten Arbeitsgerüsten undcAntileergerüstsollte mit der Errichtung der Hauptstruktur synchronisiert werden. Die Montagehöhe sollte jeweils nicht mehr als zwei Stufen der oberen Wandverankerung betragen, und die freie Höhe sollte nicht größer als 4 m sein;
2 Scherenklammern,Gerüst-Diagonalstrebeund andere Bewehrungsstäbe sollten gleichzeitig mit dem Rahmen montiert werden;
3. Die Montage des Bauteilmontagegerüsts sollte sich von einem Ende zum anderen erstrecken und schrittweise von unten nach oben erfolgen; die Montagerichtung sollte von Schicht zu Schicht geändert werden;
4 Nach der Errichtung jedes Stufenrahmens sollten der vertikale Abstand, der Stufenabstand, die Vertikalität und die Horizontalität der horizontalen Stangen rechtzeitig korrigiert werden.
5. Die Montage von Wandankern an Arbeitsgerüsten muss den folgenden Vorschriften entsprechen:
01 Die Montage der Wandanker sollte gleichzeitig mit der Errichtung des Arbeitsgerüsts erfolgen;
02 Wenn die Arbeitsebene des Arbeitsgerüsts zwei oder mehr Stufen höher liegt als die angrenzenden Wandanker, sind vor Abschluss der Montage der oberen Wandanker temporäre Verankerungsmaßnahmen zu ergreifen.
03 Beim Aufbau von Kragarmgerüsten und daran befestigten Hebegerüsten muss die Verankerung der Kragarmstützkonstruktion und der daran befestigten Stütze stabil und zuverlässig sein.
04 Sicherheitsnetze, Schutzgeländer und andere Schutzeinrichtungen für das Gerüst sollten gleichzeitig mit der Errichtung des Rahmens installiert werden.
Entfernung
1. Bevor das Gerüst abgebaut wird, müssen die auf der Arbeitsebene gestapelten Materialien entfernt werden.
2. Der Abbau von Gerüsten hat den folgenden Bestimmungen zu entsprechen:
-Die Demontage des Rahmens erfolgt schrittweise von oben nach unten, wobei die oberen und unteren Teile nicht gleichzeitig bearbeitet werden dürfen.
Die Stäbe und Bauteile der gleichen Schicht sind in der Reihenfolge außen zuerst und innen später zu demontieren; die Bewehrungsstäbe wie Scherenstreben und Diagonalstreben sind zu demontieren, wenn die Stäbe in diesem Teil demontiert werden.
3 Die Wandverbindungselemente des Arbeitsgerüsts sind schichtweise und synchron mit dem Rahmen abzubauen. Die Wandverbindungselemente dürfen nicht in einer oder mehreren Schichten abgebaut werden, bevor der Rahmen abgebaut ist.
4. Beim Abbau des Arbeitsgerüsts ist, wenn die Höhe des Kragarmabschnitts des Rahmens zwei Stufen überschreitet, eine temporäre Verankerung anzubringen.
5. Wenn das Arbeitsgerüst abschnittsweise demontiert wird, sind für die nicht demontierten Teile Verstärkungsmaßnahmen zu treffen, bevor das Gerüst demontiert wird.
6. Die Demontage des Gerüsts muss einheitlich organisiert werden; hierfür wird eine speziell dafür eingesetzte Person ernannt; ein kreuzweises Vorgehen ist nicht zulässig.
7. Es ist strengstens verboten, die abgebauten Gerüstmaterialien und -komponenten aus großer Höhe zu werfen.
Prüfung und Abnahme
1 Die Qualität der Materialien und Bauteile für Gerüste muss nach Art und Spezifikation der auf der Baustelle eingehenden Chargen geprüft werden und darf erst nach bestandener Prüfung verwendet werden.
2. Die Vor-Ort-Prüfung der Qualität von Gerüstmaterialien und -komponenten sollte mittels Stichprobenverfahren erfolgen, um eine Sichtprüfung und eine Prüfung der tatsächlichen Abmessungen durchzuführen.
3 Alle für die Sicherheit des Rahmens relevanten Komponenten, wie die Stützkonstruktion des angebrachten Hebegerüsts, die Kipp-, Absturz- und Lastkontrollvorrichtungen sowie die freitragenden Bauteile des freitragenden Gerüsts, sollten überprüft werden.
4. Während der Gerüstmontage sind in folgenden Phasen Inspektionen durchzuführen. Das Gerüst darf erst nach bestandener Inspektion verwendet werden; falls es Mängel aufweist, sind Nachbesserungen vorzunehmen, und es darf erst nach erfolgreicher Nachbesserung verwendet werden:
01 Nach Fertigstellung des Fundaments und vor dem Aufstellen des Gerüsts;
02 Nach der Montage der waagerechten Bewehrung des ersten Stockwerks;
03 Jedes Mal, wenn das Arbeitsgerüst bis zur Höhe eines Stockwerks aufgebaut wird;
04 Nachdem die Stützkonstruktion des angebrachten Hebegerüsts und die Kragarmkonstruktion des Kragarmgerüsts errichtet und befestigt sind;
05 Vor jedem Anheben und nach dem Anheben des angebrachten Hebegerüsts sowie vor jedem Absenken und nach dem Absenken an seinen Bestimmungsort;
06 Nach der erstmaligen Montage des äußeren Schutzrahmens, vor jedem Anheben und nach dem Einsetzen in die Endposition;
07 Das Stützgerüst wird errichtet. Die Höhe beträgt jeweils 2 bis 4 Stufen oder höchstens 6 m.
5. Nachdem das Gerüst die geplante Höhe erreicht oder an seinem Bestimmungsort montiert wurde, muss es geprüft und abgenommen werden. Besteht es die Prüfung nicht, darf es nicht verwendet werden. Die Abnahme des Gerüsts muss folgende Punkte umfassen:
01 Qualität der Werkstoffe und Komponenten;
02 Befestigung der Montagestelle und der Tragkonstruktion;
03 Qualität der Rahmenmontage;
04 Spezieller Bauplan, Produktzertifikat, Gebrauchsanweisung und Prüfbericht, Inspektionsprotokoll, Prüfprotokoll und sonstige technische Informationen.
HUAYOU hat bereits ein komplettes Beschaffungssystem, ein Qualitätskontrollsystem, ein Produktionsverfahrenssystem, ein Transportsystem und ein professionelles Exportsystem usw. aufgebaut. Man kann sagen, dass wir uns bereits zu einem der professionellsten Gerüst- und Schalungshersteller und -exporteure in China entwickelt haben.
Durch jahrzehntelange Arbeit hat Huayou ein komplettes Produktsystem entwickelt.Zu den Hauptprodukten gehören: Ringlock-Systeme, Laufplattformen, Stahlplatten, Stahlstützen, Rohre und Kupplungen, Cuplock-Systeme, Kwikstage-Systeme, Rahmensysteme usw., das gesamte Sortiment an Gerüstsystemen und Schalungen sowie weitere zugehörige Gerüstbaumaschinen und Baumaterialien.
Aufgrund unserer Fertigungskapazitäten bieten wir auch OEM- und ODM-Services für Metallkonstruktionen an. In der Umgebung unseres Werks verfügen wir über eine umfassende Lieferkette für Gerüst- und Schalungsprodukte sowie über Verzinkungs- und Lackierdienstleistungen.
Veröffentlichungsdatum: 08.11.2024